Vorrömischer Wall - Bodendenkmal in Walle
Der Ortsname Walle bezieht sich auf eine uralte Wallburg aus der vorrömischen Eisenzeit, die dort existierte. Heute ist Walle ein Ortsteil der Gemeinde Schwülper und hat eine wechselvolle Geschichte, die auch eine mittelalterliche Burg (Scheverlingenburg) und die verheerenden Folgen eines Bombenangriffs im Zweiten Weltkrieg umfasst.

Unsere Villa wurde 1979 in den Wall gebaut
Der Wallrest der Scheverlingenburg liegt im heutigen Altdorf von Walle. Der Ort hat eine erhöhte, inselartige Lage im Mündungswinkel zwischen den Flüssen Oker und Schunter mit ihren Auen. Dieses Plateau eignete sich für den Bau einer Befestigungsanlage. Sie entstand Ausgrabungsergebnissen zufolge während der vorrömischen Eisenzeit zwischen dem 7. und vom 5. Jahrhundert v. Chr. als halbkreisförmiger, etwa 400 Meter langer Wall. Er riegelte ein Gelände ab, das in einer Flussschleife der Schunter lag. Vom Wall hat sich ein etwa 50 Meter langer und bis zu 10 Meter hoher Abschnitt erhalten, der mit Bäumen bestanden ist. Er befindet sich heute auf Privatgrundstücken inmitten eines Wohngebietes und ist nicht zugänglich, es sei denn - sie sind unserer Gast!

Wallreste der Schever-lingenburg um 1800
Die ältesten Daten zur Geschichte der Scheverlingenburg sind nur durch spätere Chroniken bekannt. Laut diesen gehörte die Burg dem sächsischen Adelsgeschlecht der Brunonen. Urkundlich erstmals erwähnt wurde die Scheverlingenburg im Jahre 1091, als die Markgräfin Gertrud die Jüngere von Braunschweig sie bezog. Sie suchte dort Unterschlupf, da die Burg Dankwarderode in Braunschweig vorübergehend an Kaiser Heinrich IV. verlorengegangen war. Die Scheverlingenburg kam durch ihre Tochter Richenza von Northeim, die Lothar von Süpplingenburg heiratete, schließlich im Erbgang an die Welfen. Von 1212 existiert eine von Otto IV. in der Keverlingenburg (Scheverlingenburg) ausgestellte Urkunde, in der der Kaiser mit seinem Hofstaat weilte. Laut einem Bericht wurde 1213 mit dem Bau einer Kirche auf dem Burggelände begonnen, die durch Otto IV. reichlich mit Kirchengütern (Dörfer, Waldungen, Gewässer, Mühlen und Leibeigene) ausgestattet worden war. 1249 wird für die Kirche ein Kirchenherr genannt. 1218 vermachte Otto IV. in seinem Testament die Burg und die Kirche mit ihren zugehörigen Kirchengütern dem Braunschweiger Stift St. Blasius. Bei der Amtsübernahme von Papst Gregor IX. 1227 ließ sich St. Blasien seinen Güterbesitz bestätigen. 1323 wird die Burg in einem Vergleich zur Wasser- und Fischnutzung der Scheverlingenburg genannt, den der Blasiusstift mit Balduin von Wenden schloss. Weitere urkundliche Erwähnungen der Anlagen sind aus den Jahren 1406, 1412 und 1422 überliefert. Später verlor sich der Name zunehmend. Statt des Burgnamens Scheverlingenburg etablierte sich für die sich dort gebildete Ansiedlung ein Begriff, wonach die Bevölkerung "im Walle" oder "auf dem Walle" lebte. Die dort lebenden Einwohner wurden vermutlich zu Beginn des 15. Jahrhunderts durch das Blasiusstift vom südlich der Burg gelegenen Dorf Honrode auf das Burgareal umgesiedelt. Nach 1539 wurde der Burggraben zugeschüttet.

Seit 1999 ist ein Bau auf dem Bodendenkmal nicht mehr zulässig
Ein Bodendenkmal ist ein archäologisches Kulturdenkmal, das sich unter der Erdoberfläche oder im Boden befindet. Es handelt sich dabei um Spuren, Gegenstände oder Strukturen früherer menschlicher Besiedlung oder Tätigkeit, die historisch oder wissenschaftlich bedeutend sind.
Der Grund für die Ausweisung als Bodendenkmal liegt vor allem in der historischen und archäologischen Bedeutung der Anlage:
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Die Scheverlingenburg war eine Wallburg, deren Ursprünge in die vorrömische Eisenzeit zurückreichen (etwa zwischen 7. und 5. Jahrhundert v. Chr.).
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Bei Ausgrabungen (z. B. 2001) wurden u.a. alte Gräben, Pfostenreihen und Keramik gefunden — Belege für frühgeschichtliche Besiedlung und Nutzung der Anlage.
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Auch historisch war die Burganlage im Mittelalter relevant: Sie wurde urkundlich 1091 erwähnt und diente über Jahrhunderte als strategischer und siedlungsgeschichtlicher Standort.
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Da heute nur noch Wallreste erhalten sind (und vielerorts Überbauung mit Wohnhäusern stattgefunden hat), geht es bei der Denkmalschutzeintragung vor allem darum, die historischen Spuren im Boden zu schützen, damit sie wissenschaftlich untersucht werden können und die Geschichte nicht verloren geht.
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Durch die Eintragung als Bodendenkmal unter Schutz gestellt: Der Boden und sämtliche Überreste unter der Erdoberfläche sind damit dauerhaft geschützt – Eingriffe, Umbauten oder Bauvorhaben müssen dem Denkmalschutz Rechnung tragen.
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Für die Gemeinde und Region ist der Schutz ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der historischen Identität und ermöglicht archäologische Forschung, wenn Fundstellen zugänglich gemacht oder untersucht werden.
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Öffentlich bewusst gemacht wird die Geschichte etwa durch Informationstafeln und Einträge in der Liste der Sehenswürdigkeiten von Walle.
Literatur
- Hans Adolf Schultz: Die Scheverlingenburg – Walle. In: Braunschweigische Heimat. 1972 (4), S. 97–102.
- Hans Adolf Schultz: Burgen, Schlösser und Herrensitze im Raum Gifhorn-Wolfsburg. Gifhorn 1985.
- Lars Kretzschmar: Die Schunterburgen, ein Beitrag der interdisziplinären Forschung zu Form, Funktion und Zeitstellung. Wolfenbüttel, 1997.
- Andreas Wallbrecht: Nördlichste Burganlage der Vorrömischen Eisenzeit: Die Scheverlingenburg von Walle